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Versicherungen
RECHTSCHUTZHAFTPFLICHTBETRIEBSBÜNDELFUHRPARKLANDWIRT. VERS.
Vorsorge
BETR. VORSORGEBAVMITARBEITERVORS.GEHALTSUMWANDL.
Finanzierung
FINANZIERUNGFIRMENKREDITELEASINGMitarbeitervorsorgekasse (1,53% Einzahlung)Wohin mit den 1,53 %Da nun mal der Mensch auch in der Wirtschaft die wichtigste Rolle spielt, ist die Einzahlung in Höhe von 1,53% des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse mehr als nur ein sozialer Akt. Wenn früher die Abfertigung das wichtigste Mittel der finanziellen Absicherung war, so wird heute die vom Betrieb unabhängige Mitarbeitervorsorgekasse bevorzugt. Die Einzahlung in eine solche dient als Veranlagung und Vorsorge für Mitarbeiter und ist seit Juli 2002 gesetzlich geregelt. Wenn auch die Einzahlung unumgänglich ist, bleibt es immer noch Ihnen überlassen, wem Sie Ihr Geld anvertrauen.Ich informiere Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Einzahlung und zeige Ihnen seriöse Anbieter auf. Steuern sparen leicht gemacht.Seit Juli 2008 kommen auch Unternehmer zum Zug: Sie können 1,53% Ihres Jahreseinkommens steuerfrei in die eigene Zukunft investieren. Wie auch bei der Mitarbeitervorsorgekasse werden die Beiträge gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen eingehoben und an die Vorsorgekasse zur Veranlagung weitergereicht. Je nach Berufsgruppe sind Selbständige entweder zur Teilnahme verpflichtet oder können frei entscheiden.TIPP: Es liegt in Ihrer Hand, mit nur 1,53% Ihres Jahreseinkommens Ihre Zukunft abzusichern.
Shinergy [Amstetten] eröffnet im Energy Fitness Base Club |
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